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Gartenbewässerung

Beschreibung

Wassermengen, die zur Gartenbewässerung genutzt und nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, können bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr erstattet werden. Hierfür ist vom Gebührenpflichtigen ein geeigneter geeichter Wasserzähler zu installieren und bei der Stadt Horn-Bad Meinberg – Stadtwerke anzumelden. Dieser Zähler wird von den Stadtwerken gegen eine Gebühr in Höhe von z. Zt. 28,36 € abgenommen und verplombt.

Bitte beachten Sie hierzu unser Hinweisblatt zur Gartenbewässerung.

Den Zählerstand des privaten „Gartenzählers“ teilen Sie uns zum Jahresende mittels Ablesekarte zusammen mit dem Zählerstand des Hauptwasserzählers mit. Die über den „Gartenzähler“ erfasste Menge wird bei der Ermittlung der zu zahlenden Schmutzwassergebühr berücksichtigt.

 

Grundsätzlich sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher verantwortungsbewusst mit dem Trinkwasser umgehen und zur Gartenbewässerung vorrangig Regenwasser verwenden.

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass eine Gebührenerstattung für den Wassertausch eines Swimmingpools/Planschbeckens nicht gewährt werden kann. Das abzulassende Wasser ist durch Gebrauch wie auch durch Zusätze zu Abwasser geworden und muss daher der Schmutzwasserkanalisation zugeführt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen