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Geburtsurkunde beantragen

Beschreibung

Nach den derzeitigen Bestimmungen muss Ihr Kind binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angemeldet werden. Die Krankenhausverwaltung stellt Ihnen hierfür eine "Geburtsanzeige" aus, die Sie mit den unten stehenden Unterlagen dem Standesbeamten vorlegen müssen.
Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:

  • eine Abstammungsurkunde für das Stammbuch der Familie (gebührenpflichtig)
  • eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die Sie für die Mutterschaftshilfe benötigen (gebührenfrei)
  • eine Bescheinigung für religiöse Zwecke (gebührenfrei)
  • eine mehrsprachige "internationale" Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern (gebührenpflichtig)
  • einen Kindergeldantrag mit einer Abstammungsurkunde (gebührenfrei)
  • einen Antrag auf die Gewährung von Erziehungsgeld mit einer Abstammungsurkunde (gebührenfrei).
  • erste Urkunde: 12,00 €
  • Jede weitere, gleiche Urkunde im selben Arbeitsgang: 6,00 €
  • Geburtsurkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei