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Friedhofswesen
Beschreibung
Aufgabe der Friedhofsverwaltung ist neben der eigentlichen Verwaltung die Pflege und Instandhaltung der Friedhofsanlagen einschließlich der Ehrenmale und Denkmale, sowie die Kooperation mit Bestattern und Steinmetzen.
Rückgabe / Einebnung von Grabstätten:
Möchten Sie eine Grabstätte vorzeitig oder nach Ablauf der Laufzeit zurückgeben / einebnen lassen, dann benötigen Sie ein Antragsformular. Die Kosten richten sich nach Art und Größe der Grabstätte. Der Antrag kann nur durch den jeweiligen Grabinhaber gestellt werden.
Grabmal aufstellen / auflegen:
Das Aufstellen / Auflegen von Grabmalen bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung, welche in der Regel vom Steinmetz beantragt wird. Für die Erteilung der Genehmigung entsteht eine Gebühr.
Für Formulare oder individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an bestattungen@horn-badmeinberg.de
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 4 - Stadtwerke, Umwelt und öffentliche Einrichtungen
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- Burgstraße 11
- 32805 Horn-Bad Meinberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05234 201-242
- E-Mail:
- j.ostermann@horn-badmeinberg.de
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- Telefon:
- 05234 201-295
- E-Mail:
- m.pannek@horn-badmeinberg.de