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Straßenreinigung und Winterdienst

Beschreibung

In der Stadt Horn-Bad Meinberg ist den Eigentümern*innen von Grundstücken grundsätzlich die Pflicht übertragen worden, die an ihre Grundstücke angrenzenden oder die ihre Grundstücke erschließenden Gehwege und Fahrbahnen zu reinigen.

Festgelegt ist dies in der städtischen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 19.07.2007.

Diese Pflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Gras- und Wildkrautaufwuchs. Ebenso sollen Laub und außergewöhnliche Verunreinigungen sowohl auf dem Gehweg als auch auf der Straße inklusive der Gosse sofort beseitigt werden.

Im Winter sind die Gehwege von Schnee freizuhalten und bei Eis- und/oder Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Mitteln dem Grunde nach verboten ist.

Bitte helfen Sie durch die Erfüllung Ihrer satzungsmäßigen Reinigungspflichten mit, die kommunale Infrastruktur in gutem Zustand zu erhalten. Das kommt im Sinne der Vermeidung unnötiger Kosten für z. B. die Beseitigung aufwuchs- oder streumittelbedingter Schäden aber auch die ggf. notwendige Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren allen Einwohnern*innen zugute.

Für Ihre Unterstützung an dieser Stelle bereits jetzt vielen Dank.

Der Umfang der für das jeweilige Grundstück zutreffenden Reinigungspflichten kann der „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Horn-Bad Meinberg (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung“) entnommen werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen