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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Kurzbeschreibung
Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland haben, erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können.
Beschreibung
Zusätzlich werden im Bedarfsfall Hilfen bei Krankheit gewährt, sofern keine anderweitige Krankenversicherung besteht. Das AsylbLG ist rechtliche Grundlage für Leistungen an
• Asylbewerber im laufenden Asylverfahren,
• abgelehnten Asylbewerber, die aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen nicht in ihre Herkunftsgebiete zurückgeführt werden können
• sonstige ausreisepflichtige Personen, die sich mit abgelaufenem Aufenthaltsstatus oder ganz ohne ausländerrechtliche Erlaubnis in Deutschland aufhalten.
Die Leistung ist antragsabhängig.
- Aufenthaltsgestattung
- Duldung
- Aufenthaltserlaubnis
Eine pauschalierte Angabe der Bearbeitungsdauer ist nicht möglich.
Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
- eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen oder
- vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind oder
- Ehegatten oder minderjährige Kinder der in Nummern 1 und 2 bezeichneten Ausländer sind
Ansprechpartner/in Buchstabe
Frau Birgit Bellmer Buchstaben A - G
Herr Igor Dick Buchstaben H - Z
Asylbewerber werden nach einem Verteilerschlüssel den Städten und Gemeinden zugewiesen (hier: von der Bezirksregierung Arnsberg).
Gebühren fallen nicht an
Zuständige Einrichtungen
- Sozialamt
-
- Mittelstraße 67
- 32805 Horn-Bad Meinberg
-
- E-Mail:
soziales@horn-badmeinberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05234 201-234
- E-Mail:
- b.bellmer@horn-badmeinberg.de
-
- Telefon:
- 05234 201-227
- E-Mail:
- i.dick@horn-badmeinberg.de