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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Kurzbeschreibung

Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland haben, erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können. 

Beschreibung

Zusätzlich werden im Bedarfsfall Hilfen bei Krankheit gewährt, sofern keine anderweitige Krankenversicherung besteht. Das AsylbLG ist rechtliche Grundlage für Leistungen an

 • Asylbewerber im laufenden Asylverfahren,

 • abgelehnten Asylbewerber, die aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen nicht in ihre Herkunftsgebiete zurückgeführt werden können

 • sonstige ausreisepflichtige Personen, die sich mit abgelaufenem Aufenthaltsstatus oder ganz ohne ausländerrechtliche Erlaubnis in Deutschland aufhalten.

Die Leistung ist antragsabhängig.

-  Aufenthaltsgestattung
-  Duldung
-  Aufenthaltserlaubnis

Eine pauschalierte Angabe der Bearbeitungsdauer ist nicht möglich.

Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

  1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen oder
  2. vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind oder
  3. Ehegatten oder minderjährige Kinder der in Nummern 1 und 2 bezeichneten Ausländer sind

Ansprechpartner/in                                           Buchstabe
Frau Birgit Bellmer                                                Buchstaben      A - G
Herr Igor Dick                                                       Buchstaben      H - Z

Asylbewerber werden nach einem Verteilerschlüssel den Städten und Gemeinden zugewiesen (hier: von der Bezirksregierung Arnsberg).

Gebühren fallen nicht an

Zuständige Einrichtungen