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Sterbeurkunde beantragen

Beschreibung

Für die Beurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.
Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt.

In der Regel werden die zur Beurkundung eines Sterbefalles nötigen Urkunden von einem Bestatter vorgelegt

 

 

  • eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung wird dort für die Ausstellung Sorge getragen.
  • bei Ledigen: die Geburtsurkunde und der Personalausweis
  • bei Verheirateten: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (zumeist im Familienstammbuch zu finden) ggfls mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat und den Personalausweis
  • bei Verwitweten: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (siehe Familienstammbuch) ggfls mit Übersetzung (s.o.), den Personalausweis und die Sterbeurkunde bzw. die Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten
  • bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (s.o), den Personalausweis und das Scheidungs-, Aufhebungs-bzw. Nichtigkeitsurteil.
  • erste Urkunde: 12,00 €
  • jede weitere, gleiche Urkunde: 6,00 €
  • Sterbeurkunden für die Krankenkasse, die gesetzliche Rentenversicherung, das Versorgungsamt und die Bestattung sind gebührenfrei

Zuständige Einrichtungen