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Wohngeld beantragen

Kurzbeschreibung

Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben.

Beschreibung

Für einen Mietzuschuss ist antragsberechtigt

  1. der Mieter von Wohnraum
  2. der Nutzungsberechtigte
  3. der Bewohner von Wohnraum im eigenen Haus (Wohngebäude mit mehr als 2 Wohnungen)
  4. der Bewohner eines Heimes

Für einen Lastenzuschuss ist antragsberechtigt

  1. der Eigentümer eines Eigenheims, einer Kleinsiedlung oder einer
  2. landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
  3. der Eigentümer einer Eigentumswohnung
  4. der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts

Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt nach den folgenden Faktoren:

  • Person = Haushaltsmitglieder, die in der Wohnung leben
  • Unterkunftskosten = die zu zahlende Miete bzw. Belastung für den zu Wohnzwecken genutzten Wohnraum
  • Einkommen = alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert

 

  • Nachweis der Bruttoeinkünfte aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag des Hauses
  • Vermieterbescheinigung oder Nachweis über die Belastung aus dem Kapitaldienst
  • Mietquittungen oder Bankbelege über die Aufbringung der Belastung
  • Nachweis über Untervermietung oder Nachweis über Erträge aus Überlassung von Räumen und Flächen an Dritte
  • Schwerbehindertenausweis

Gebühren fallen nicht an