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Wiedergestattung nach Gewerbeuntersagung
Kurzbeschreibung
Sie wollen eine Wiedergestattung nach einer Gewerbeuntersagung beantragen?
Beschreibung
Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsamt
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- Marktplatz 4
- 32805 Horn-Bad Meinberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05234 201-214
- E-Mail:
- s.griebat@horn-badmeinberg.de