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Tafel-Berechtigungsschein
Beschreibung
In der Stadt Horn-Bad Meinberg gibt es in Horn und Bad Meinberg Ausgabestellen der Detmolder Tafel e.V..
Ab dem 01. März 2024 ist die Beantragung und Verlängerung von Tafel-Berechtigungsscheinen nur noch persönlich im Sozialamt der Stadt Horn-Bad Meinberg im Stadthaus möglich. Hierfür müssen der Personalausweis und ein aktueller Leistungsbescheid mitgebracht werden.
Beim Bezug von Bürgergeld (SGB II, Jobcenter Lippe), Hilfen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (3. und 4. Kapitel SGB XII, Sozialamt Stadt Horn-Bad Meinberg), Asylbewerberleistungen (AslybLG, Sozialamt Stadt Horn-Bad Meinberg) und Wohngeld (Wohngeldstelle Stadt Horn-Bad Meinberg) besteht ein Anspruch auf einen Tafel-Berechtigungsschein.
Beantragung persönlich im Sozialamt:
- Personalausweis/ Aufenthaltstitel
- Leistungsbescheides des Jobcenters oder des Sozial- oder Wohngeldamtes
Eine Beantragung oder Verlängerung per Post oder E-Mail ist nicht möglich.
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 2 - Bildung, Ordnung und Soziales
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- Mittelstraße 67
- 32805 Horn-Bad Meinberg
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