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Förderung Denkmalpflege (kleinere Maßnahmen)
Beschreibung
Zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen an privaten Baudenkmälern gewährt die Stadt Zuschüsse.
Die Förderung beträgt 50% der denkmalpflegerischen Kosten, höchstens 5.000 Euro.
Anträge sind bis zum 15. August für das jeweils folgende Jahr einzureichen.
- Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DschG NRW)
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen an Baudenkmälern und erhaltenswerten Gebäuden im Stadtgebiet Horn-Bad Meinberg
- Bauzeichnungen
- Fotos
- Angebote von Handwerkern bzw. Baufirmen
- Ausgefüllter Vordruck Zuschussantrag D
Keine
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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- Marktplatz 2
- 32805 Horn-Bad Meinberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05234 201-320
- E-Mail:
- j.gellrich@horn-badmeinberg.de