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Hund anmelden oder abmelden
Kurzbeschreibung
Sie möchten einen Hund anmelden oder abmelden?
Beschreibung
Sobald ein Hund im Haushalt aufgenommen wird, ist eine Anmeldung zur Hundesteuer erforderlich.
Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Halter hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich.
Hund anmelden
Beginn der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Sollten Sie einen großen Hund halten, der im ausgewachsenen Zustand größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg wird, ist zusätzlich eine "Anzeige der Haltung eines großen Hundes" beim Ordnungsamt der Stadt Horn-Bad Meinberg zwingend erforderlich!
Wenn Sie die Anmeldung über das Online-Formular ausfüllen und die Haltung eines großen Hundes anzeigen, werden die Daten automatisch auch an die Ordnungsbehörde übermittelt. Sie brauchen dann keine extra Anzeige für die Hundehaltung einreichen.
Hund abmelden
Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Halter hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder anderweitig abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Bei Wegzug aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
Denken Sie bitte daran, dass eine Abmeldung Ihres Hundes nicht automatisch erfolgt.
Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Hund anmelden:
- persönliche Angaben des Halters sowie Angaben zum Hund (Name, Rasse, Alter, Größe und Gewicht)
- ggf. Sachkundenachweis, Nachweise über Tierhalterhaftpflicht und Mikrochip
Hund abmelden:
- persönliche Angaben des Halters
- evtl. Nachweis über die Einschläferung durch den Tierarzt
Der Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugesandt.
Hund anmelden
- die Steuer für einen Hund beträgt jährlich 46,80€
- bei zwei Hunden beträgt die Steuer pro Hund jährlich 75,00€
- ab dem dritten Hund pro Hund 87,00 €
- die Steuer für einen gefährlichen Hund beträgt jährlich 340,80 €
- bei zwei oder mehreren gefährlichen Hunden beträgt die Steuer jährlich 426,00 € je Hund
Außerdem wird bei jeder Anmeldung eines großen Hundes eine einmalige Gebühr i. H. v. 25,-- Euro fällig (zuständig ist hier das Ordnungsamt)
Vergünstigung/Befreiung:
Gründe für Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung sind der Hundesteuersatzung zu entnehmen
Hund abmelden
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 2 - Bildung, Ordnung und Soziales
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- Mittelstraße 67
- 32805 Horn-Bad Meinberg
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- Bürgerservice
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- Marktplatz 2
- 32805 Horn-Bad Meinberg
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- Telefon:
05234 201-300
- Telefon:
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