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Verfahrensfreie Bauvorhaben
Beschreibung
Die Errichtung, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen und sonstigen Anlagen und Einrichtungen nach § 62 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) sind verfahrensfrei und bedürfen keiner Baugenehmigung.
Eine Auflistung der verfahrensfreien Bauvorhaben ist § 62 BauO NRW 2018 zu entnehmen.
Die Stadt Horn-Bad Meinberg kann bestimmten Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben nach § 62 (BauO NRW 2018) zustimmen. Ein Antragsformular finden Sie hier:
Anlage I/10 Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 BauO NRW 2018
Die Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lässt die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt (§ 60 Abs. 2 BauO NRW 2018).
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
Gebühr: 50 € - 5.000 € je Befreiungstatbestand, Abweichungstatbestand oder Ausnahmetatbestand
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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- Marktplatz 2
- 32805 Horn-Bad Meinberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05234 201-320
- E-Mail:
- j.gellrich@horn-badmeinberg.de