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Genehmigung von Bordsteinabsenkungen, Baustellenzufahrten, Grundstückszufahrten, Grabenverrohrung
Beschreibung
Bordstein-/Gehwegabsenkungen dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der öffentlichen Verkehrsfläche aus erreichen zu können. Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau als der Gehweg selbst und bedürfen somit einer Genehmigung durch die Stadt Horn-Bad Meinberg, die nicht in der "normalen" Baugenehmigung (Haus o.ä.) enthalten ist.
Die Arbeiten dürfen zudem nur von Firmen durchgeführt werden, die als Straßen- und Tiefbauunternehmen im öffenlichen Raum zugelassen und in der Handwerksrolle eingetragen sind.
Eine Liste kann beim Team Bauleitung Tiefbau angefordert werden.
Für eine Bordstein-/Gehwegabsenkung ist in der Regel zudem eine Absperrung des öffentlichen Straßenraumes erforderlich. Der entsprechende Antrag ist beim Team Verkehrstechnik der Stadt Horn-Bad Meinberg zu stellen. Nähere Informationen erhalten Sie nach der Erteilung Ihrer Genehmigung. Gerne können Sie sich auch vorab informieren.
§ 14a Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
§ 20 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
§ 25 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Weitere Kosten fallen für den Bau/ die Herstellung der Zufahrt an.
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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- Marktplatz 2
- 32805 Horn-Bad Meinberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05234 201-274
- E-Mail:
- j.flintrop@horn-badmeinberg.de
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- Telefon:
- 05234 201-273
- E-Mail:
- h.siebrecht@horn-badmeinberg.de