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Störungen im Bereich von Fließgewässern melden

Beschreibung

Beseitigung von Störungen, hierzu zählen z. B.

  • Entfernung von Abflusshindernissen (Bäume, Unrat etc.)
  • Aussetzen (Ausbaggern) verlandeter Gewässerabschnitte
  • Freimähen verkrauteter Gewässerabschnitte

Öl- und Giftunfalle sind unverzüglich dem Ordnungsamt, der Polizei, der Feuerwehr oder der Unteren Wasserbehörde des Kreises Lippe anzuzeigen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen