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Störungen im Bereich von Fließgewässern melden
Beschreibung
Beseitigung von Störungen, hierzu zählen z. B.
- Entfernung von Abflusshindernissen (Bäume, Unrat etc.)
- Aussetzen (Ausbaggern) verlandeter Gewässerabschnitte
- Freimähen verkrauteter Gewässerabschnitte
Öl- und Giftunfalle sind unverzüglich dem Ordnungsamt, der Polizei, der Feuerwehr oder der Unteren Wasserbehörde des Kreises Lippe anzuzeigen.
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Landeswassergesetz NRW (LWG NW)
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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- Marktplatz 2
- 32805 Horn-Bad Meinberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05234 201-273
- E-Mail:
- h.siebrecht@horn-badmeinberg.de