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Eheschließung anmelden

Kurzbeschreibung

Sie möchten heiraten?

Der "erste Schritt" auf dem Weg ins gemeinsame Glück ist die Anmeldung der Eheschließung (frühere Bezeichnung: Bestellung des Aufgebotes).

Beschreibung

Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines Partners. 

Die Eheschließung kann anschließend bei jedem deutschen Standesamt stattfinden. 

Die zur Anmeldung erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Paares.

Für die entsprechende Beratung stehen die Mitarbeiter:innen des Standesamtes telefonisch oder anlässlich eines Besuches (letzteres erforderlich bei Auslandsbeteiligung) gern zur Verfügung.

Eheschließung im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland - § 34 Personenstandsgesetz (PStG)

 

Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer - § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Je nach Familienstand und persönlichen Verhältnissen sind vom Gesetz unterschiedliche Unterlagen vorgeschrieben. Im Folgenden gehen wir auf die häufigsten Fälle ein, bei allen anderen Fällen, ist ein Gespräch mit dem Standesamt zu empfehlen. 

Alle genannten Urkunden und Unterlagen sind als Originale einzureichen.

 

Benötigte Unterlagen bei von Geburt an deutschen Staatsangehörigen, die volljährig sind und in Deutschland geboren wurden:

grundsätzlich mitzubringen, je Partner:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, die nicht älter als 6 Monate ist (keine Geburtsurkunde, erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt)
  • eine Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes, die nicht älter als 14 Tage ist (keine Meldebescheinigung, erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes)

Außerdem,...

...wenn Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet waren:

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der unmittelbar vorangegangenen Vorehe mit Auflösungsvermerk, die nicht älter als 6 Monate ist (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt)
  • falls die Auflösung in der Urkunde nicht eingetragen ist, Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
  • zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Bringen Sie am besten alle Heiratusurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile oder Abschriften aus dem Familienbuch

...wenn Sie schon eine Lebenspartnerschaft begründet haben und diese aufgelöst wurde:

  • eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk, die nicht älter als 6 Monate ist; 
  • falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist, Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
  • eine Bescheinigung über die namensrechtliche Erklärung, sofern Sie während Ihrer Lebenspartnerschaft einen anderen Namen erklärt haben

... wenn Sie gemeinsame, in Deutschland geborene, Kinder haben:

  • die Geburtsurkunde aller Kinder (erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt)
  • die Sorgeerklärung der Eltern, sofern vorhanden

Eine Vorsprache beim Standesamt ist in allen anderen Fällen zu empfehlen. Insbesondere wenn ein Partner (oder ein gemeinsames Kind)...

  • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat
  • nicht in Deutschland geboren ist
  • eingebürgert wurde
  • im Ausland geheiratet hat
  • im Ausland geschieden wurde

Bei Auslandsbeteiligung muss neben dem deutschen Recht auch ausländisches Recht beachtet werden, deswegen kann eine generelle Aussage über notwendige Unterlagen nicht getroffen werden.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall und kann nicht pauschal angegeben werden.

Bei der Anmeldung zur Eheschließung entstehen unterschiedliche Kosten:

  • Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht 50 Euro
  • Prüfung der Ehevoraussetzungen nach internationalem Recht 75 Euro
  • Eheurkunden:  die erste 12 €, jede weitere 6 €

Zuständige Einrichtungen