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Reisepass beantragen

Kurzbeschreibung

 

 

Beschreibung

Deutsche Staatsangehörige, die in Horn-Bad Meinberg ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass bei der Bürgerberatung beantragen.

 

Die Lieferzeit durch die Bundesdruckerei beträgt ca.10 Wochen.


Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt nach ca. 7 Werktagen.

Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)

 

Gültigkeitsdauer - § 5 Paßgesetz (PaßG)

 

Lichtbild - § 5 Passverordnung (PassV)

Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV)

  • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass)
  • ggf. Geburtsurkunde
  • bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.
  • aktuelles (nicht älter als 3-6 Monate) biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
  • Reisepass ca. 4-6 Wochen
  • Expressreisepass innerhalb von ca. 3-4 Werktagen

Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig ist, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich!


Die Abholung kann mit Vollmacht und Vorlage der alten Dokumente durch eine andere Person erfolgen.

 

Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Kind im Ausland ein eigenes Dokument benötigt. Das Kind muss bei der Beanratgung anwesend sein.

Antragstellung bei geplanter Eheschließung:


Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung einen Reisepass mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur dann, sofern zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokumentes besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich).

Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt.

Der Pass kann gfs. unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung  durch den Standesbeamten ausgehändigt werden, andernfalls erfolgte die Ausgabe in der Bürgerberatung (nach Vorlage der Heiratsurkunde).

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass – 32 Seiten: 37,50 Euro
  • Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
  • Express-Reisepass – 32 Seiten: 69,50 Euro
  • Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,50 Euro

Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass – 32 Seiten: 70,00 Euro
  • Reisepass – 48 Seiten: 92,00 Euro
  • Express-Reisepass – 32 Seiten: 102,00 Euro
  • Express-Reisepass – 48 Seiten: 124,00 Euro

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen