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Förderprogramm: Denkmalförderung Land NRW
Beschreibung
Für große denkmalpflegerische Maßnahmen können Denkmalpflegemittel aus dem Fördertopf des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Detmold beantragt werden. Die Untere Denkmalbehörde berät die Antagsteller und Antragstellerinnen und gibt zu dem Antrag eine Stellungnahme ab.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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- Marktplatz 2
- 32805 Horn-Bad Meinberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05234 201-320
- E-Mail:
- j.gellrich@horn-badmeinberg.de