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Bauvorlagen einreichen (Genehmigungsfreistellung)
Beschreibung
Bearbeitung von Bauvorhaben, die von der baurechtlichen Genehmigungspflicht freigestellt sind.
Dies gilt unter anderem für die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen.
Wichtig:
Im Freistellungsverfahren erfolgt keine baurechtliche Prüfung der eingereichten Unterlagen, eine Genehmigung wird nicht erteilt. Sie erhalten lediglich eine Eingangsbestätigung. Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Bauvorhabens liegt ausschließlich bei der Bauherrschaft bzw. der Planerin/dem Planer.
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
Formular "Genehmigungsfreistellung" mit den erforderlichen Anlagen (2-fach bzw. 3-fach!)
Statistik-Erhebungsbogen für Baugenehmigung
Wenn ein sofortiger Baubeginn gewünscht wird: 50,00 €
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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- Marktplatz 2
- 32805 Horn-Bad Meinberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05234 201-320
- E-Mail:
- j.gellrich@horn-badmeinberg.de