BIS: Suche und Detail

Wassergebühren

Beschreibung

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erhebt die Stadt Horn-Bad Meinberg – Stadtwerke eine Benutzungsgebühr. Die Benutzungsgebühr wird als monatliche Grundgebühr für den Wasserzähler und als Verbrauchsgebühr erhoben.

 

Die Wasserverbrauchsmenge wird über einen von der Stadt Horn-Bad Meinberg – Stadtwerke installierten, den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden, Wasserzähler erfasst.  

 

Zum Jahresende teilen die Gebührenpflichtigen der Stadt Horn-Bad Meinberg – Stadtwerke den Wasserzählerstand mit. Hierzu erhalten sie in der Regel im November des Jahres eine Ablesekarte mit entsprechenden Informationen.

 

Der mitgeteilte Zählerstand dient als Grundlage für die Ermittlung der Wasserverbrauchsmenge zur Jahresabrechnung. Sollte keine Zählerstandsmeldung eingehen erfolgt die Jahresabrechnung mit einem geschätzten Verbrauch.

 

Gebührenpflichtige:

Gebührenpflichtig ist

  1. a) der Eigentümer des angeschlossenen Grundstückes; wenn ein Erbbaurecht bestellt ist, tritt an dessen Stelle der Erbbauberechtigte
  2. b) der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Betriebes
  3. c) der Nießbraucher und sonstige zur Nutzung des Grundstückes dinglich Berechtigte.

 

Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

 

Gebühren:

Die Benutzungsgebühren werden für das gesamte Kalenderjahr in einem Betrag nach Ablauf des Jahres berechnet. Im laufenden Kalenderjahr ist auf den zu erwartenden Jahresverbrauch eine vierteljährliche Vorauszahlung zu leisten.

Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt 2,14 €/m³ netto.

Die monatliche Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss und den anteiligen Kosten des Wasserzählers berechnet. Bei den üblicherweise in Wohnhäusern installierten Wasserzählern der Größe Qn3:4 beträgt die Grundgebühr 2,56 €/netto im Monat.

 

Zahlungsart


Lastschrifteinzug oder Überweisung

 

Eigentümerwechsel

Im Falle eines Eigentumswechsels ist der neue Grundstückseigentümer vom Beginn des Monats an gebührenpflichtig, der dem Monat der Rechtsänderung im Grundbuch folgt. Für sonstige Gebührenpflichtige gilt dies entsprechend. Ein Eigentums- bzw. Nutzungswechsel ist der Stadt Horn-Bad Meinberg - Stadtwerke innerhalb eines Monats nach der Rechtsänderung mittels Ummeldeformular mitzuteilen.