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Denkmalschutz und -pflege
Kurzbeschreibung
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.
Beschreibung
Denkmäler sind Gebäude oder andere Objekte, die bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für deren Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.
Wenn ein Gebäude diese Kriterien erfüllt, ist es unter Denkmalschutz zu stellen. Dies geschieht durch Eintragung in die Denkmalliste.
Die Pflege von Denkmälern wird auf verschiedene Arten finanziell gefördert. Bitte lesen Sie hierzu unsere Förderangebote.
Wer ein Denkmal reparieren, renovieren, umbauen oder in anderer Weise verändern möchte, muss dazu gem. § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) eine Erlaubnis einholen. Diese erteilt die Stadt als Untere Denkmalbehörde.
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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- Marktplatz 2
- 32805 Horn-Bad Meinberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05234 201-320
- E-Mail:
- j.gellrich@horn-badmeinberg.de